Nutzungsvereinbarung & Sicherheitsregeln
Bowlingbahn Waldhotel Ehrental
Liebe Gäste, damit Ihr Bowling-Abend ein voller Erfolg wird und alle sicher und verletzungsfrei bleiben, ist die Nutzung unserer Bahnen an folgende Regeln gebunden. Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie diese Bedingungen verbindlich an.
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1. Sicherheit & Alkoholgenuss
Ihre Sicherheit hat für uns oberste Priorität. Alkohol beeinträchtigt die Koordination und erhöht die Unfallgefahr auf den glatten Bahnen erheblich.
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Keine Spirituosen: Aus Sicherheitsgründen schenken wir im gesamten Bowlingbereich keine Spirituosen (Schnäpse, Longdrinks etc.) aus. Wir bitten um Ihr Verständnis.
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Alkoholisierung: Stark alkoholisierten Personen ist das Spielen untersagt. Unser Personal ist berechtigt, das Spiel bei Gefährdung sofort zu unterbrechen.
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2. Hygiene & Speisen
Um höchste Hygienestandards zu gewährleisten und die Sportanlage zu schützen, ist der Verzehr von Speisen im Bowlingbereich nicht gestattet.
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Bitte genießen Sie Ihr Abendessen vor oder nach dem Spiel entspannt in unserem Restaurant.
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Getränke (Bier, Wein, Softdrinks) dürfen im Sitzbereich konsumiert werden, jedoch keinesfalls auf dem Anlauf oder der Bahn selbst.
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3. Schuhwerk & Kleidung
Das Betreten der Bahnen erfordert geeignetes Schuhwerk, um den Spezialbelag zu schonen und Stürze zu vermeiden.
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Erlaubt: Spezielle Bowling-Leihschuhe (bei uns erhältlich) oder eigene, saubere Hallenturnschuhe mit heller, abriebfester Sohle.
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Verboten: Straßenschuhe, Schuhe mit dunkler/schwarzer Sohle (die Streifen zieht) oder Absatzschuhe. Diese beschädigen den Anlauf und stoppen zu stark (Verletzungsgefahr!).
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In Leihschuhen besteht Sockenpflicht.
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4. Spielregeln & Technik
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Die Übertrittslinie (Foul-Line): Treten Sie niemals über die schwarze Linie am Anfang der Bahn. Der Bereich dahinter ist geölt – es besteht extreme Ausrutschgefahr!
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Kugelrücklauf: Greifen Sie niemals in die Öffnung des Kugelrücklaufs. Warten Sie, bis die Kugel ruhig liegt.
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Bahnstörungen: Betreten Sie bei technischen Störungen niemals die Bahn. Bitte informieren Sie unser Personal, wir helfen sofort.
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5. Haftung
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Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
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Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung (z.B. Werfen der Kugel in die Luft, Nutzung ungeeigneter Schuhe) entstehen, haftet der Verursacher.