Nutzungsvereinbarung & Sicherheitsregeln
Bowlingbahn Waldhotel Ehrental
Liebe Gäste, damit Ihr Bowling-Abend ein voller Erfolg wird und alle sicher und verletzungsfrei bleiben, ist die Nutzung unserer Bahnen an folgende Regeln gebunden. Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie diese Bedingungen verbindlich an.
1. Sicherheit & Alkoholgenuss
Ihre Sicherheit hat für uns oberste Priorität. Alkohol beeinträchtigt die Koordination und erhöht die Unfallgefahr auf den glatten Bahnen erheblich.
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Keine Spirituosen: Aus Sicherheitsgründen schenken wir im gesamten Bowlingbereich keine Spirituosen (Schnäpse, Longdrinks etc.) aus. Wir bitten um Ihr Verständnis.
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Alkoholisierung: Stark alkoholisierten Personen ist das Spielen untersagt. Unser Personal ist berechtigt, das Spiel bei Gefährdung sofort zu unterbrechen.
2. Hygiene & Speisen
Um höchste Hygienestandards zu gewährleisten und die Sportanlage zu schützen, ist der Verzehr von Speisen im Bowlingbereich nicht gestattet.
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Bitte genießen Sie Ihr Abendessen vor oder nach dem Spiel entspannt in unserem Restaurant.
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Getränke (Bier, Wein, Softdrinks) dürfen im Sitzbereich konsumiert werden, jedoch keinesfalls auf dem Anlauf oder der Bahn selbst.
3. Schuhwerk & Kleidung
Das Betreten der Bahnen erfordert geeignetes Schuhwerk, um den Spezialbelag zu schonen und Stürze zu vermeiden.
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Erlaubt: Spezielle Bowling-Leihschuhe (bei uns erhältlich) oder eigene, saubere Hallenturnschuhe mit heller, abriebfester Sohle.
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Verboten: Straßenschuhe, Schuhe mit dunkler/schwarzer Sohle (die Streifen zieht) oder Absatzschuhe. Diese beschädigen den Anlauf und stoppen zu stark (Verletzungsgefahr!).
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In Leihschuhen besteht Sockenpflicht.
4. Spielregeln & Technik
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Die Übertrittslinie (Foul-Line): Treten Sie niemals über die schwarze Linie am Anfang der Bahn. Der Bereich dahinter ist geölt – es besteht extreme Ausrutschgefahr!
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Kugelrücklauf: Greifen Sie niemals in die Öffnung des Kugelrücklaufs. Warten Sie, bis die Kugel ruhig liegt.
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Bahnstörungen: Betreten Sie bei technischen Störungen niemals die Bahn. Bitte informieren Sie unser Personal, wir helfen sofort.
5. Haftung
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Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
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Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung (z.B. Werfen der Kugel in die Luft, Nutzung ungeeigneter Schuhe) entstehen, haftet der Verursacher.